Nachhaltigkeit

Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit in der Finanz - und Versicherungsbranche

Was bedeutet Nachhaltigkeit und der Wertewandel in der Gesellschaft für die Versicherungsbranche und vor allem: welche Chance bietet das Thema "Nachhaltigkeit" im Versicherungsvertrieb?

Trotz aller Regulatorik darf nicht vergessen werden, dass das Bewusstsein der Gesellschaft für eine nachhaltigere Lebensweise seit einigen Jahren und insbesondere seit Veröffentlichung der 17 globalen Nachhaltigkeits-Ziele (Sustainable Development Goals / SDG) im Jahr 2015 stetig zunimmt. Damit verbunden ist auch eine steigende Nachfrage nach "grünen" Versicherungs- und Finanzprodukten - also ein hervorragender Akquise-Ansatz für Versicherungsvermittler und Finanzanlagenvermittler!


Infolge der Bestimmung der SDG hat die Europäische Union 2018 ihren Aktionsplan „Nachhaltige Finanzierung” (Sustainable Finance) veröffentlicht. Eine der Maßnahmen aus dem Aktionsplan ist die Offenlegungsverordnung, auch Transparenzverordnung (TVO) genannt, die seit dem 10. März 2021 EU-weit angewendet werden muss. Durch diese Verordnung sind die Finanzmarktteilnehmer (Versicherer, Wertpapierunternehmen und Kreditinstitute) sowie Finanzberater dazu verpflichtet, ihren Umgang mit dem Zukunftsthema Nachhaltigkeit offenzulegen. Aus dieser verordneten Informationspflicht wurde durch eine entsprechende Anpassung der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV / IDD) im August 2022 eine Verpflichtung, in der Kundenberatung direkt nach diesbezüglichen Präferenzen zu fragen.

In unseren Weiterbildungsangeboten zur Vermittlung und Beratung nachhaltiger Versicherungs- und Anlageprodukte lernen Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler praxisnah und produktneutral, sich sowohl fachlich als auch vertrieblich in diesem stetig wachsenden Markt zu positionieren. Unser Weiterbildungsangebot enthält kurze Online-Seminare zu einzelnen Spartenthemen, Seminare zur nachhaltigen Unternehmensführung sowie den umfassenden Zertifikats-Lehrgang „Experte nachhaltige Versicherungen und Finanzen (DMA)“.

Unsere Weiterbildungsangebote zum Thema Nachhaltigkeit

Online-Seminar-Reihe
Nachhaltige Kapitalanlagen in der Vorsorge-/Investmentberatung

Enthaltene Online-Seminare

Auf der Suche nach einer Unternehmenslösung?

Folgende Weiterbildungen können wir in Ihrem Unternehmen – in Ihrer Unternehmensakademie implementieren. Mit unserem Angebot machen Sie Ihr Unternehmen zukunftsfähig. Kontaktieren Sie uns gerne für ein individuelles Angebot.

Unsere Inhouse-Angebote

Präsenz-Lehrgänge

Online-Lehrgänge

Online-Seminar-Reihe
Nachhaltigkeit in der Versicherungsvermittlung

Enthaltene Online-Seminare

Nachhaltigkeit, ESG, Offenlegungsverordnung, EU-Taxonomie & Co

Der Begriff Nachhaltigkeit ist nicht erst seit in Kraft treten der Regelungen der europäischen Offenlegungs- und Taxonomieverordnung im März 2021 in der Finanzbranche angekommen. Seitdem müssen Finanzberater – darunter fallen auch Versicherungsvermittler, die Beratung für Versicherungsanlageprodukte (Insurance-based Investment Products / IBIPs) erbringen – offenlegen, inwieweit sie ökologische (Environmental) und soziale (Social) Kriterien und Standards der verantwortungsvollen Unternehmensführung (Governance) – kurz: ESG-Kriterien – beachten und wie nachhaltig ihre Produkte sind. Doch schon in den letzten Jahren ist die Nachfrage nach nachhaltigen Anlage- und Versicherungsprodukten enorm angestiegen. Versicherungsunternehmen stellen nicht nur die Unternehmensführung (Governance) auf nachhaltig um, sondern bringen immer mehr „grüne“ Versicherungsprodukte auf den Markt.

Gastbeitrag: Focus Money - Versicherungsprofi

Was auf Vermittler in Sachen Nachhaltigkeit zukommt

Lesen Sie hier unseren Gastbeitrag bei "Focus Money - Versicherungsprofi" & erfahren Sie, wie sich aus Pflichten auch Vertriebschancen ergeben.  

Was bedeutet die Transparenzverordnung (TVO) für Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler?

Vor dem Hintergrund, dass gemäß dem Übereinkommen von Paris aus dem Jahr 2015 die Erderwärmung bis 2050 im Vergleich zu 1850 deutlich unter 2°C gehalten und der Temperaturanstieg auf 1,5°C begrenzt werden soll, hat die Europäische Union 2018 ihren Aktionsplan „Nachhaltige Finanzierung” („Sustainable Finance“) veröffentlicht. Eine der Maßnahmen aus dem Aktionsplan ist die Offenlegungsverordnung, auch Transparenzverordnung (TVO) genannt, die seit dem 10. März 2021 EU-weit angewendet werden muss. Durch diese Verordnung zu Nachhaltigkeit in der Versicherungs- und Finanzwirtschaft sind die Finanzmarktteilnehmer (Versicherer, Wertpapierunternehmen und Kreditinstitute) sowie Finanzberater dazu verpflichtet, ihren Umgang mit dem Zukunftsthema Nachhaltigkeit offenzulegen. Zu letzteren zählen auch Vermittler von Versicherungsanlageprodukten. Vermittler, die ausschließlich SHUK-Versicherungen anbieten, sind also nicht betroffen. Die Pflichten aus der TVO gelten zudem nur für Vermittlerbetriebe mit mindestens drei Beschäftigten. Finanzanlagenvermittler mit Zulassung nach Paragraf 34f GewO fallen derzeit noch nicht unter die TVO. Es ist aber davon auszugehen, dass der europäische Gesetzgeber dies in absehbarer Zeit nachholen wird.

Aus dieser verordneten Informationspflicht wird durch eine entsprechende Anpassung der Versicherungsvermittlungsverordnung voraussichtlich im August 2022 eine Verpflichtung, in der Kundenberatung direkt nach diesbezüglichen Präferenzen zu fragen.

Pflichten für Versicherungsvermittler gemäß Transparenzverordnung (TVO)

Seit in Kraft treten der europäischen Transparenzverordnung im März 2021 müssen Versicherungsmakler:innen und Finanzberater:innen also offenlegen, inwieweit sie ökologische und soziale Kriterien sowie Standards der verantwortungsvollen Unternehmensführung beachten und wie nachhaltig ihre Produkte sind.

Aus den Artikeln 3, 4 und 5 der Transparenzverordnung ergeben sich Veröffentlichungspflichten auf der Website der Versicherungsvermittler. So müssen Vermittler informieren ob und ggf. wie sie Nachhaltigkeitsrisiken bei ihrer Beratung und Vermittlung zu Investitionsentscheidungen berücksichtigen. Die BaFin hat hierfür ein Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken veröffentlicht. Zudem muss informiert werden, wie nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden.  Ein Hinweis auf die Informationen von Anbietern (Produktgebern) dürfte derzeit ausreichen. Des Weiteren ist offenzulegen, ob die Vergütung im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsrisiken steht, also beispielsweise mehr, gleich oder weniger vergütet wird, wenn der Anbieter Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen berücksichtigt. Dazu, wie und an welcher Stelle diese Veröffentlichungen erfolgen sollen, gibt es keine Vorgaben.

Auch im Beratungsprozess hat eine vorvertragliche Information zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken zu erfolgen (Art. 6 TVO). Es ist also zu dokumentieren, wie Nachhaltigkeitsrisiken im Beratungsgespräch einbezogen wurden. 

Änderung der Vermittlerrichtlinie (IDD): Abfrage von Nachhaltigkeistpräferenzen

Ab August 2022 (Inkrafttreten der Delegierten Rechtsverordnung zur IDD) müssen Berater und Vermittler von Finanzprodukten ihre Kunden aktiv zu deren Präferenzen in Sachen Nachhaltigkeit befragen. Versicherungsvermittler und Versicherungsunternehmen die Finanzprodukte verkaufen, müssen Kunden also befragen, ob und wenn ja, welche Nachhaltigkeitspräferenzen sie haben. Damit verbunden ist die Erweiterung der Geeignetheitserklärung von Versicherungsanlageprodukten gegenüber Kunden. Es soll dokumentiert werden, inwieweit die Anlageziele des Kunden mit seinen Nachhaltigkeitspräferenzen erfüllt werden können. Grundvoraussetzung stellt dann die sogenannte EU-Taxonomie dar. Diese wird ein einheitliches Klassifikationssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten bereitstellen.

Die 17 Nachhaltigkeitsziele der Weltgemeinschaft

Im Jahr 2015 hat die Weltgemeinschaft die sogenannte Agenda 2030 beschlossen. In dieser Agenda wurden 17 globale Ziele (Sustainable Development Goals / SDGs) definiert, die in allen Bereichen ein nachhaltiges Leben und Wirtschaften ermöglichen sollen. Bei den genannten Zielen handelt es sich konkret um:

Ziel 1: Armut beenden

Ziel 2: Ernährung weltweit sichern

Ziel 3: Gesundheit und Wohlergehen für alle

Ziel 4: Bildung

Ziel 5: Gleichstellung der Geschlechter

Ziel 6: Ausreichende Wasserversorgung

Ziel 7: Nachhaltige und bezahlbare Energie

Ziel 8: Chancengleichheit

Ziel 9: Aufbau einer globalen und innovativen Wirtschaftsstruktur

Ziel 10: Weniger Ungleichheit über alle Ebenen

Ziel 11: Nachhaltige Stadt - und Gemeindestrukturen

Ziel 12: Nachhaltig produzieren und konsumieren

Ziel 13: Klimaschutz weltweit

Ziel 14: Schutz der Meere und Ozeane

Ziel 15: Leben an Land schützen

Ziel 16: Förderung nachhaltiger Institutionen

Ziel 17: Globale Partnerschaften zur Erreichung aller Ziele

Die EU-Taxonomieverordnung

Die Umstrukturierung und Modernisierung der europäischen und weltweiten Wirtschaft bedarf einer großen Menge Kapital, welches zum Teil einfach aus der privaten Wirtschaft kommen muss. Gerade wegen ihrer gewaltigen Umsätze und dem direkten Einfluss auf die Märkte, können Unternehmen aus der Finanz - und Versicherungsbranche maßgeblich zum Erreichen der Nachhaltigkeitsziele beitragen. Mit der EU-Taxonomieverordnung soll ein Tool geschaffen werden, welches die Nachhaltigkeit der Wirtschaftsaktivitäten klassifiziert und bewertet. Finanz - und Versicherungsprodukte, die die ESG-Kriterien erfüllen, und nachhaltige Geldanlagen sollen so gezielt gefördert werden, um die Geldströme der Wirtschaft in eine nachhaltige Richtung zu lenken (Sustainable Finance).

Laut der Taxonomie-Verordnung gilt eine Wirtschaftsaktivität dann als taxonomiekonform, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem von folgenden sechs Umweltzielen leistet, ohne den anderen zuwiderzulaufen:

(1) Klimaschutz

(2) Anpassung an den Klimawandel

(3) nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen

(4) Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft

(5) Vermeidung von Verschmutzung

(6) Schutz von Ökosystemen und Biodiversität

Zugleich müssen gewisse Mindestanforderungen, z. B. in Bezug auf Soziales und Menschenrechte, erfüllt werden.

Checklisten und Formulierungsvorschläge zur TVO

Vermittler-Informationen und Formulierungsvorschläge zur Transparenzverordnung (TVO) finden Sie unter nachfolgenden Links. Diese haben unsere Förderer Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. BVK und VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e.V. erarbeitet und stellen sie kostenfrei zur Verfügung:

BVK Checkliste TVO

Votum Formulierungsvorschläge TVO

Sie haben noch Fragen zu unseren Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit? 

Wir sind gerne persönlich für Sie da. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail. Wir freuen uns auf Ihre maßgeschneiderte, individuelle Inhouse-Anfrage!

Ansprechpartner:in
Alexander Heimrath Produktmanager Deutsche Makler Akademie
Alexander Heimrath 0921 788984-661

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