MaBV. Weiterbildung

Weiterbildungspflicht Immobilienverwalter

Mit der MaBV.Weiterbildung bleiben Sie fachlich auf dem neuesten Stand und erweitern Ihr Wissen rund um die Immobilienpraxis – flexibel und unkompliziert.

Für Wohnimmobilienverwalter besteht eine gesetzliche Weiterbildungspflicht nach § 34c GewO. Sie müssen innerhalb von drei Kalenderjahren 20 Stunden Weiterbildung absolvieren. Die absolvierten Weiterbildungsmaßnahmen sind entsprechend zu dokumentieren und nachzuweisen.

Die Weiterbildungspflicht wurde ursprünglich zum 1. August 2018 mit der Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) eingeführt. Während sie zunächst sowohl für Immobilienmakler als auch für Wohnimmobilienverwalter galt, besteht sie heute nur noch für Wohnimmobilienverwalter.

Mit unserem MaBV.Weiterbildung.Paket bieten wir Ihnen eine flexible Möglichkeit, Ihr Fachwissen aktuell zu halten und – sofern Sie der gesetzlichen Weiterbildungspflicht unterliegen – die erforderlichen Weiterbildungsstunden zu absolvieren.

Gerne haben wir das passende Angebot für Sie – unser MaBV.Weiterbildung.Paket 

Unser MaBV. Weiterbildung. Paket – maßgeschneidert für Sie! Entdecken Sie Ihre Vorteile

INDIVIDUELL

Selbstlernprogramme oder Lernvideos frei kombinierbar

EFFIZIENT

Erfüllung der Weiterbildungspflicht mit wenig Aufwand & Kosten

FLEXIBEL

kurze Lerneinheiten oder mehrstündige Lernprogramme. Unterbrechungen möglich

RENTABEL

Ersparnis von bis zu 50% gegenüber Einzelbuchungen

NACHHALTIG

keine Reisen und selbstbestimmt in den Alltag integrierbar

TRANSPARENT

Einblick in Lernfortschritt und absolvierte Weiterbildungszeit

Die DMA unterstützt Sie bei der Erfüllung der gesetzlichen Weiterbildungsverpflichtung

Dafür haben wir ein System entwickelt in dem Online-Seminare, Lernprogramme & Lernvideos flexibel und ortsunabhängig genutzt werden können. So einfach funktioniert unser System zur Erfüllung der MaBV Weiterbildungszeit:

AUSWÄHLEN

Sie wählen die gewünschten Inhalte aus

ÜBERBLICK

Jederzeit Zugriff auf Ihre erreichte Bildungszeit

DOKUMENTATION

Nach Beendigung erhalten Sie ein MaBV-konformes Zertifikat

Muss ich auch als Immobilienmakler/-in die gesetzliche Weiterbildungspflicht erfüllen?

Nein. Seit dem 24. Juli 2026 besteht für Immobilienmakler/-innen nach § 34c Abs. 1 Nr. 1 GewO keine gesetzliche Weiterbildungspflicht mehr. Damit entfällt auch die bisherige Vorgabe, innerhalb von drei Kalenderjahren 20 Stunden Weiterbildung nachzuweisen.

Für Wohnimmobilienverwalter/-innen und unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkende Beschäftigte bleibt die Weiterbildungspflicht hingegen bestehen: Sie müssen weiterhin 20 Stunden Weiterbildung innerhalb von drei Kalenderjahren absolvieren.

Welche Lerninhalte stehen zur Verfügung?

Die Teilnehmer erhalten Zugangsdaten zur DMA eLearning @kademie und stellen sich nach Bedarf die Online-Lerninhalte individuell zusammen. Es kann aus Online-Seminaren, Selbstlernprogrammen (Web-Based-Trainings) und Lernvideos bis zum gebuchten Stundenkontingent frei gewählt werden.

Die Lerninhalte orientieren sich an der Anlage 1 der Makler- und Bauträgerverordnung – MaBV. So werden Inhalte zu Grundlagen des Immobilienmarktes, rechtliche Grundlagen und Besonderheiten sowie die Bereiche Immobilienbewertung und -finanzierung abgedeckt.

Wie lange ist der Zugang zu den Lerninhalten möglich?

Der Zugang zu den Lerninhalten ist immer bis 31.12. des gebuchten Jahres möglich - unabhängig vom Zeitpunkt der Buchung. Jährlich zum 31.12. wird der Lernstand des abgelaufenen Jahres dokumentiert und bei allen Lernmedien für das neue Kalenderjahr auf Null zurückgesetzt.

Gibt es einen Überblick über die Bildungszeit?

Die Teilnehmer haben jederzeit einen Überblick über die bereits erworbene Bildungszeit. Diese wird in übersichtlichen Grafiken dargestellt.

Wird die Weiterbildungszeit dokumentiert?

Sobald das gebuchte Stundenkontingent erreicht ist, wird der Zugriff auf weitere Lerninhalte gesperrt und die Teilnehmer erhalten ein Zertifikat über die absolvierte Weiterbildung. Am Ende des Kalenderjahres wird die absolvierte Weiterbildungszeit gespeichert und archiviert. Das neue Kalenderjahr beginnt bei einem offenen Soll von 20 Stunden.

Gibt es Inhouse-Lösungen mit eigenem Bildungskatalog?

Auf Wunsch wird Inhouse-Kunden ein eigener Katalog in der Online-Lernplattform mit eigenem Layout eingerichtet. Es können dabei das Logo sowie die Farbwerte des Corporate Designs des Auftraggebers übernommen werden.

Hinweis: Es kann nur die Lernplattform, nicht jedoch die diversen Lerninhalte und -programme gebrandet werden.

Zudem gibt es hier dann die Möglichkeit, dass eine zentrale Stelle des Auftraggebers die Rechte erhält, den Bearbeitungsstand der Lernmedien seiner Mitarbeiter und Vertriebspartner einzusehen und kann somit steuernd eingreifen, wenn z.B. einzelne Mitarbeiter die geforderte Weiterbildungszeit voraussichtlich nicht erreichen.

Sprechen Sie uns zur Erstellung eines Inhouse-Angebotes mit mehreren Lizenzen gern an!

Was ist bei der Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter zu beachten?

Die gesetzliche Weiterbildungspflicht gilt für Wohnimmobilienverwalter sowie unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkende Beschäftigte. Innerhalb eines Zeitraums von drei Kalenderjahren sind insgesamt 20 Stunden Weiterbildung zu absolvieren.

Die Weiterbildungsmaßnahmen müssen den inhaltlichen Anforderungen der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) entsprechen und entsprechend dokumentiert werden. Die Nachweise über absolvierte Weiterbildungen sind 5 Jahre aufzubewahren.

Auch die Informationspflicht gegenüber Auftraggebern bleibt bestehen: Wohnimmobilienverwalter müssen auf Anfrage Angaben zu ihren berufsspezifischen Qualifikationen und den in den vergangenen drei Kalenderjahren absolvierten Weiterbildungsmaßnahmen zur Verfügung stellen.

Weitere Informationen zur Weiterbildungspflicht und zur aktuellen Regelung für Immobilienmakler finden Sie in unseren FAQ.

Auf der Suche nach einer Unternehmenlösung?

Das MaBV. Weiterbildung. Paket können wir auch in Ihrem Unternehmen implementieren. Mit unserem Angebot machen Sie Ihr Unternehmen zukunftsfähig. Kontaktieren Sie uns gerne für ein individuelles Angebot.

Kontaktanfrage

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Sie haben noch Fragen zum MaBV. Weiterbildung. Paket der Deutschen Makler Akademie?

Wir sind gerne persönlich für Sie da. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail.

Ansprechpartner:in
Franziska Sellerer Schorsch +49 921 788984-635