Unser AZAV- und ZFU-zertifizierter Online-Lehrgang zur Vorbereitung auf die IHK-Sachkundeprüfung gem. §34d GewO ist bis zu 100% durch die Agentur für Arbeit förderbar! Erwerbstätige, arbeitsuchende und arbeitslose Menschen sowie Personen in Kurzarbeit können von der Agentur für Arbeit finanziell unterstützt werden. Bis zu 100% der Weiterbildungskosten können mit dem sogenannten Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit übernommen werden. Ob eine Förderung mittels Bildungsgutschein infrage kommt, entscheidet die örtliche Arbeitsagentur nach einem Beratungsgespräch. Bildungsgutscheine können daher nur bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Diese entscheidet auch in welcher Höhe die Kosten übernommen werden. Um einen Bildungsgutschein zu erhalten, sind neben der Zulassung unseres Online-Lehrgangs auch von Ihnen individuelle Voraussetzungen zu erfüllen. Diese werden in einem persönlichen Beratungsgespräch mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit besprochen. Wenn alle Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen, erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Bildungsgutschein. Damit wird Ihnen zugesichert, dass die Weiterbildungskosten übernommen werden.
Um einen Bildungsgutschein zu erhalten, sind neben der Zulassung unseres Online-Lehrgangs auch von Ihnen individuelle Voraussetzungen zu erfüllen. Diese werden in einem persönlichen Beratungsgespräch mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit besprochen. Wenn alle Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen, erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Bildungsgutschein. Damit wird Ihnen zugesichert, dass die Weiterbildungskosten übernommen werden.
So geht’s:
Im Beratungsgespräch mit der Agentur für Arbeit wird auch der Umfang der Förderung festgestellt. Folgende Kosten können beispielsweise erstattet werden:
Im Beratungsgespräch mit der Agentur für Arbeit wird auch der Umfang der Förderung festgestellt. Folgende Kosten können beispielsweise erstattet werden:
Einen Bildungsgutschein erhalten Sie beispielsweise
AZAV ist die Abkürzung für Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung. Sie ist eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und dient insbesondere der Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt. Die dafür von den Agenturen für Arbeit ausgegebenen Bildungsgutscheine können nur bei entsprechend zertifizierten Bildungsträgern mit wiederum nach AZAV zertifizierten Bildungsmaßnahmen eingereicht werden. Die DMA hat sowohl die Zertifizierung nach AZAV als Bildungsträger (AZAV - Register-Nr. AZAV T 190802) als auch für den Online-Lehrgang zum Sachkundenachweis zum Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung gemäß §34d GewO (AZAV - Register-Nr. AZAV M 190802-1). Zudem ist unser Online-Lehrgang zur Vorbereitung auf die IHK-Sachkundeprüfung gem. §34d GewO von der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) als Fernlehrgang zugelassen (Zulassungs-Nr.: 5132222).
Wir sind gerne persönlich für Sie da. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!