Geprüfter Finanzanlagenfachmann (IHK) Online-Lehrgang
Durchführungsgarantie
Sie möchten Finanzanlagenvermittler durchstarten und die Prüfung zum Finanzanlagenfachmann vor der IHK ablegen?
Wie Sie Ihre Sachkunde als Finanzanlagenfachmann nachweisen können
Ihr Fachwissen können Sie durch die Sachkundeprüfung zum Finanzanlagenfachmann IHK nachweisen. Es handelt sich dabei um eine reine IHK-Prüfung, mit der Sie Ihr Wissen in der Finanzanlagenberatung unter Beweis stellen. Um an der Prüfung teilzunehmen, müssen Sie keine besonderen Voraussetzungen erfüllen.
Sie können sich jederzeit bei einer beliebigen Industrie- und Handelskammer anmelden, die die Prüfung anbietet. Die aktuellen Prüfungstermine erhalten Sie bei Ihrer ortsansässigen IHK.
Um eine Gewerbeerlaubnis als Finanzanlagenvermittler von der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu erhalten, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Die genauen Voraussetzungen sind in § 34f Absatz 2 der Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Ob Sie diese erfüllen, prüft Ihre jeweilige IHK vor Ort.
Wir sind gerne persönlich für Sie da. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Alle Sachkundelehrgänge können wir in Ihrem Unternehmen schulen. Kontaktieren Sie uns gerne für ein individuelles Angebot.