Geprüfter Finanzanlagenfachmann (IHK) Online-Lehrgang
Durchführungsgarantie
Sie möchten als Finanzanlagenvermittler/-in durchstarten und die Prüfung zum Finanzanlagenfachmann/-frau vor der IHK ablegen?
Wie Sie Ihre Sachkunde als Finanzanlagenfachmann/-frau nachweisen können
Ihr Fachwissen können Sie durch die Sachkundeprüfung zum/r Finanzanlagenfachmann/-frau IHK nachweisen. Es handelt sich dabei um eine reine IHK-Prüfung, mit der Sie Ihr Wissen in der Finanzanlagenberatung unter Beweis stellen. Um an der Prüfung teilzunehmen, müssen Sie keine besonderen Voraussetzungen erfüllen.
Sie können sich jederzeit bei einer beliebigen Industrie- und Handelskammer anmelden, die die Prüfung anbietet. Die aktuellen Prüfungstermine erhalten Sie bei Ihrer ortsansässigen IHK.
Um eine Gewerbeerlaubnis als Finanzanlagenvermittler/-in von der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu erhalten, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Die genauen Voraussetzungen sind in § 34f Absatz 2 der Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Ob Sie diese erfüllen, prüft Ihre jeweilige IHK vor Ort.
Wir sind gerne persönlich für Sie da. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Alle Sachkundelehrgänge können wir in Ihrem Unternehmen schulen. Kontaktieren Sie uns gerne für ein individuelles Angebot.