Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung (IHK)
Express-Lehrgang online
Durchführungsgarantie
Sie möchten mit dem Geschäftsfeld Immobilienfinanzierung durchstarten und die Prüfung zum Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung vor der IHK ablegen?
Der Online-Lehrgang beinhaltet neben interaktiven Online-Seminaren mit erfahrenen Trainern aus der Praxis, z.B. Mitglieder im Prüfungsausschus der IHK, auch viele weitere Vorteile. Sie erhalten Zugang zum Online-Lernkartei-System mit dazugehörigem Lernprogramm und profitieren von zahlreichen prüfungsähnlichen Fragen sowie einer Prüfungssimulation. Ebenfalls können Sie jederzeit im Lehrbuch stöbern.
Sie möchten nur von einigen Vorteilen profitieren?
Dann sind folgende Angebote etwas für Sie.
Wie erhalte ich die Gewerbeerlaubnis bei der IHK?
Sie können sich jederzeit bei einer beliebigen Industrie- und Handelskammer anmelden, die die Prüfung anbietet. Die aktuellen Prüfungstermine erhalten Sie bei Ihrer ortsansässigen IHK.
Um eine Gewerbeerlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler/-in von der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu erhalten, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Die genauen Voraussetzungen sind in § 34i Absatz 1 der Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Ob Sie diese erfüllen, prüft Ihre jeweilige IHK vor Ort.
Die Sachkundeprüfung zum Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK ist kein Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Es handelt sich dabei um eine reine IHK-Prüfung, mit der Sie Ihr Wissen in der Immobilienfinanzierung unter Beweis stellen. Daher ist diese auch für Quereinsteiger geeignet.
Der Zugang zum Online-Lernkarteisystem inkl. Lernprogramm ist 3 Monate ab Beginn des Lehrgangs gültig. Das Lehrbuch dürfen Sie auch darüber hinaus behalten.
Sie erhalten 10 Stunden Weiterbildungszeit nach Beendigung des Lehrgangs.
Hintergrund:
Mit Inkrafttreten der vierten Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) am 1. August 2018 wurde eine Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler- und Verwalter eingeführt. Gem. § 34 c GewO müssen sich Makler, WEG- und Immobilienverwalter in einem Umfang von 20 Stunden innerhalb von 3 Kalenderjahren fortbilden. Die Weiterbildung muss dokumentiert und ggf. können Gewerbeaufsichtsamt oder die Industrie- und Handelskammern die Nachweise proaktiv anfordern.
Pauschal kann man hierzu keine Angabe treffen. Viele Vermittler nach §34i haben selbst den größten Einfluss auf Ihr Einkommen, da diese als selbständige Person arbeiten. Die Vergütung ist ebenfalls abhängig von Vermittlungsprovisionen bei Vermittlung eines Darlehens.
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Wir sind gerne persönlich für Sie da. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Alle Sachkundelehrgänge, z.B. auch im Blended-Learning Format, können wir in Ihrem Unternehmen schulen. Kontaktieren Sie uns gerne für ein individuelles Angebot.