Wie Sie Ihre Sachkunde als Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung nachweisen können
Ihr Fachwissen können Sie unter anderem durch die Sachkundeprüfung zum/zur Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK nachweisen. Dies ist kein Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Es handelt sich dabei um eine reine IHK-Prüfung, mit der Sie Ihr Wissen in der Versicherungsvermittlung unter Beweis stellen. Um an der Prüfung teilzunehmen, müssen Sie keine besonderen Voraussetzungen erfüllen.
Sie können sich jederzeit bei einer beliebigen Industrie- und Handelskammer anmelden, die die Prüfung anbietet. Die aktuellen Prüfungstermine erhalten Sie bei Ihrer ortsansässigen IHK.
Um eine Gewerbeerlaubnis als Versicherungsvermittler/-in oder Versicherungsmakler/-in von der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu erhalten, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Die genauen Voraussetzungen sind in § 34d Absatz 5 der Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Ob Sie diese erfüllen, prüft Ihre jeweilige IHK vor Ort.
Wir sind gerne persönlich für Sie da. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Alle Sachkundelehrgänge können wir in Ihrem Unternehmen schulen. Kontaktieren Sie uns gerne für ein individuelles Angebot.