Wie Sie Ihre Sachkunde als Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung nachweisen können
Ihr Fachwissen können Sie unter anderem durch die Sachkundeprüfung zum/zur Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK nachweisen. Dies ist kein Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Es handelt sich dabei um eine reine IHK-Prüfung, mit der Sie Ihr Wissen in der Versicherungsvermittlung unter Beweis stellen. Um an der Prüfung teilzunehmen, müssen Sie keine besonderen Voraussetzungen erfüllen.
Sie können sich jederzeit bei einer beliebigen Industrie- und Handelskammer anmelden, die die Prüfung anbietet. Die aktuellen Prüfungstermine erhalten Sie bei Ihrer ortsansässigen IHK.
Um eine Gewerbeerlaubnis als Versicherungsvermittler/-in oder Versicherungsmakler/-in von der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu erhalten, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Die genauen Voraussetzungen sind in § 34d Absatz 5 der Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Ob Sie diese erfüllen, prüft Ihre jeweilige IHK vor Ort.
Bei Klick auf die PINs erhalten Sie die Kontaktdaten der jeweiligen IHK.
Wir sind gerne persönlich für Sie da. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Alle Sachkundelehrgänge können wir in Ihrem Unternehmen schulen. Kontaktieren Sie uns gerne für ein individuelles Angebot.