Generationenberatung - Auffrischungs- und Vertiefungsseminar

Aktuelles und Neues für die Generationenberatung und Ruhestandsplanung

  • Konzept

    Wie viel von Ihrem Wissen in den Bereichen Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Erbrecht einschließlich den daraus resultierenden finanziellen Problemen wenden Sie in Ihrem beruflichen Alltag an? Auf lange Sicht behalten wir gerade mal 15 Prozent des Erlernten. Nur das regelmäßige Anwenden, Wiederholen oder Vertiefen verfestigt Wissen und befähigt, dieses Wissen im Beratungsgespräch anzuwenden. 

    Das Update-Seminar für Ruhestandsplaner und Generationenberater vertieft, wiederholt und aktualisiert die wichtigsten Bereiche, die Kunden für sich regeln sollten: 

    • Durch eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht lässt sich sicherstellen, dass im Falle der Handlungsunfähigkeit die eigenen Wünsche und Vorstellungen zu medizinischen Behandlungen bestmöglich zur Geltung kommen.  
    • Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie zudem eine rechtliche Betreuung vermeiden und denjenigen zu Ihrem Vertreter bestimmen, dem Sie am meisten vertrauen.  
    • Über eine Betreuungsverfügung können Sie bereits heute ein späteres Betreuungsverfahren inhaltlich beeinflussen und dafür sorgen, dass Ihnen im Betreuungsfall eine Person Ihres Vertrauens an die Seite gestellt wird.  
    • Eltern sollten für ihre minderjährigen Kinder eine Sorgerechtsverfügung verfassen. Der Vorteil ist, dass eine bekannte und vertraute Person die Vormundschaft übernimmt, falls beiden Elternteilen etwas zustößt. 
    • Mit wiederholenden und praktischen Beispielen werden die Bereiche Testament und Erbfolge beleuchtet, wer laut gesetzlichem Erbrecht erben würde, und wie sich dies vermeiden lässt. 

    Zudem gab es diverse äußerst wichtige gesetzlichen Veränderungen innerhalb des Betreuungsrechts. 

    Im Gegensatz zur Ruhestandsplanung, welche v.a. Kunden im Segment +50 betrifft, ist die Generationenberatung keine Frage des Alters! Jeder über 18 sollte sich zwingend mit der Vorsorgevollmacht auseinandersetzen, wie es bei Geschäftsunfähigkeit, Unfall oder plötzlichem Tod ohne ihn/sie weiter geht. Der Notfallplan enthält persönliche, rechtliche, finanzielle (und ggf. auch unternehmerische) Regelungen und vermeidet unerwünschte Auswirkungen von gesetzlichen Regelungen.  

    Durch Krankheit oder Unfall kann jeder ausfallen oder zum Betreuungsfall werden. Wer entscheidet dann bspw. über das Sorgerecht der Kinder, das Vermögen oder medizinische Behandlungen? Eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und nicht zu vergessen die Sorgerechtsvollmacht bieten Möglichkeiten, Zukunftsvorsorge zu betreiben und Regelungen zu treffen, die vorwiegend im eigenen Interesse liegen, aber auch den Angehörigen und möglichen Erben das Instrumentarium an die Hand geben, mit unliebsamen Situationen umzugehen. 

    Oft streiten sich desweiteren die in einer Erbengemeinschaft zwangsvereinten gesetzlichen Erben jahrelang über das Schicksal von Vermögenswerten und riskieren lieber Verfall und Stillstand. Ein Testament ist daher eine echte Vermögensversicherung. Testament und Erbvertrag sollten mit einer zielgerichteten Nachlassplanung einhergehen. Nachlassplanung ist Zukunftsvorsorge. Natürlich beschäftigt sich niemand gerne mit dem eigenen Ableben. Aber der eigene Tod gehört nun einmal zum Leben dazu und begründet Verantwortung gegenüber sich selbst und den Angehörigen. Nur wer den Nachlass gut plant, vermeidet unliebsame Fehler und sichert den Familienfrieden und den Substanzerhalt. Hilfreich ist, auf Ihre Erfahrungen und Kompetenz eines Generationenberaters zurückzugreifen und mögliche Risiken von vornherein zu vermeiden oder zu minimieren. Zur Nachlassplanung gehört aber auch die finanzielle Notfallplanung unter Berücksichtigung diverser Anspruchsteller im Krankheits-, Pflege- und Todesfall („Wer könnte die Hand aufhalten?“).  

    In den letzten Monaten und Jahren überschlagen sich die Ereignisse, die Unsicherheit und auch Unzufriedenheit steigen. Dies wirkt sich auch auf die Beratungspraxis aus. Vertriebliche Schwerpunkte verlagern sich, Kunden haben veränderte Ansprüche und Bedürfnisse, diverse digitale Anbieter und Vergleichsportale setzen auf Preis-Vergleich und nicht auf Beratung, etc. 

    Seien Sie für Ihre Kunden da. Zeigen Sie Verständnis, Weitblick sowie Verbundenheit und beweisen Sie Professionalität. Viele Wünsche können in der Praxis nur durch die entsprechende finanzielle und/oder organisatorische Unterstützung umgesetzt werden. Sie können für Ihre Kunden die Stütze sein, um (Planungs-)Sicherheit und Orientierungshilfe anzubieten.  

    Bieten Sie Ihre Kernkompetenz (Finanzplanung und Vermögenssicherung) als Bindungsglied der Notfallplanung an! Wir unterstützen Sie weiterhin bestmöglich und begleiten Sie!

  • Inhalte
    • Erste notwendige Maßnahmen für den Notfall, z.B. Krankheit, Unfall oder Tod
    • Aufzeigen von fehlenden Regelungen bei Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
    • Umgang mit dem Rechtsdienstleistungs-Gesetz
    • Einbeziehung von Standesrechten
    • Gesetzliche Rahmenbedingungen und Veränderungen
    • Fachliche Wiederholung/Vertiefung in der rechtlichen Notfallplanung in Verbindung mit Fallbeispielen zur vertrieblichen Umsetzung bei Krankheit, BU, Pflege und Todesfall
    • Lösungsansätze zur Absicherung durch Versicherungen
    • Detaillierte Fallbeispiele mit Berechnungen unterschiedlichem Finanzierungs- bzw. Absicherungsbedarf
    • Gemeinsames Erarbeiten von Fallbespielen und deren Lösungsansätzen
    • Überprüfung von bestehenden Versicherungen
    • Eruieren von neuem Kundenpotenzial und Erhöhung des Asset-Anteils
    • Neue Cross-Selling-Ansätze

       
  • Teilnahmeinformationen
Inhouse Anfrage
Web-Code
MUV5020
Preis

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