Neu ab Frühjahr 2025
Für die Registrierung ist der Nachweis der theoretischen und der praktischen Sachkunde erforderlich. Der Sachkundelehrgang Rentenberater/-in erfüllt die gesetzlich vorgeschriebenen 150 Unterrichtsstunden für den theoretischen Kenntnisnachweis. Mit dem Besuch unserer Lehrgänge und dem erfolgreichen Ablegen der Prüfung wird die theoretische Sachkunde zur Registrierung erbracht.
Folgende Termine stehen für das Info-Seminar für den Sachkundelehrgang Rentenberater/in zur Auswahl:
Freitag , 10. Januar 2025 um 09:30 Uhr >>
Mittwoch, 12. Februar 2025 um 09:00 Uhr >>
Dienstag, 04. März 2025 um 17:30 Uhr >>
Ein Rentenberater/-in...
Erfahren Sie die wichtigsten Neuigkeiten aus dem Gebiet der Rentenberatung von erstklassigen Referenten:
Sie sind Absolvent*in oder Interessent*in des Sachkundelehrgang Rentenberater/-in und möchten die laufenden und aktualisierte Auflagen der Skripte? Hier können Sie die Unterlagen erwerben:
Der Lehrgang wendet sich an Personen, die eine hochqualifizierte haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit als Rentenberater/-in anstreben. Hierzu zählen vor allem Versicherungs- und Bankkaufleute, Steuer- und Rechtsfachwirte, Steuerberater und Rechtsanwälte sowie bAV- und Personalexperten. Die meisten Anmeldungen kamen bisher von Mitarbeitern und Führungskräften aus Versicherungsunternehmen, freien Beratern und von Maklern. Inzwischen haben wir so viele Teilnehmer erfolgreich durch den Lehrgang geführt, dass es seit 2022 einjährliches Alumnitreffen gibt.
Als unabhängige/-r Rentenberater/-in gehört zu Ihrem Aufgabenspektrum auch die Erstellung von Versorgungswerken in der bAV, das Ausarbeiten von Altersteilzeitmodellen und Vorruhestandsregelungen für Unternehmen und deren Mitarbeiter:innen
Rentenberatung und Versicherungsvermittlung dürfen nicht von demselben Unternehmen durchgeführt werden. Das RDG erlaubt einem/-r Rentenberater/-in lediglich Nebenleistungen in Zusammenhang mit Tätigkeiten wie einer Testamentsvollstreckung, der Haus- und Wohnungsverwaltung und einer Fördermittelberatung. Bei allen anderen Rechtsdienstleistungen sieht der Gesetzgeber eine „Unvereinbarkeit mit einer anderen Leistungspflicht“ und schreibt daher eine Trennung der Anbieter vor.
Im Mittelpunkt des Lehrgangs steht selbstverständlich die Rentenberatung in der Praxis. Zu den Fachgebieten, die gelehrt werden, gehören Grundlagen und Aufbau der gesetzlichen Sozialversicherung mit Schwerpunkt Rentenversicherung, das Verfahrens- und Prozessrecht sowie das breite Aufgabenspektrum eines/-r Rentenberaters/-in. Erklärt werden die Kollisionen von verschiedenen Sozialleistungen, sowie die Auswirkungen von anderen möglichen Ansprüchen.
Wir sind gerne persönlich für Sie da. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!