Der jeweilige Unternehmensleiter trägt für seine wirtschaftlichen Entscheidungen die persönliche Verantwortung und ist den damit verbundenen Haftungsrisiken ausgesetzt. Insbesondere ist die Abgrenzung der Haftung des Unternehmens von der des Unternehmensleiters oder -kontrolleurs zu beachten. Häufig wird darauf vertraut, dass nur die Gesellschaft haftet, die meist als GmbH oder als AG die Haftung auf das eingesetzte Kapital beschränkt hat. Dem ist nicht so! Im Problemfall geht es den Gläubigern ganz erheblich um die Frage der persönlichen Haftung der Geschäftsführung. Wer sich rechtzeitig mit den Risiken der Geschäftsführung vertraut macht, kann Fehler, die seine eigene wirtschaftliche Existenz bedrohen, vermeiden. Haftungsrisiken für die Geschäftsführung bestehen jedoch immer. Im Fokus des Workshops stehen nicht nur klassische Haftungsrisiken wie Insolvenz oder Vermögensschäden, sondern auch Risiken im Zusammenhang mit IT-Sicherheit und Datenschutz. Denn auch hier trägt die Geschäftsführung eine hohe Verantwortung und Haftungsrisiken. Anhand praxisnaher Beispiele werden die TeilnehmerInnen lernen, wie sie die Risiken für Ihre Kunden und gegebenenfalls auch für Sie selbst als GeschäftsführerIn minimieren können. Ein besonderes Highlight des Workshops ist ein simulierter Cyberangriff, der den TeilnehmerInnen die Auswirkungen eines Angriffs hautnah vor Augen führt und mögliche Lösungen aufzeigt. Zudem erfahren Sie Details zu potenziellen Produktlösungen wie D&O, Rechtsschutz und weiteren interessanten Sparten rund um die Zielgruppe. Führen Sie die Versicherungssparten mit Elementen eines Riskmanagements nach ISO 31000 zu einer ganzheitlichen Beratungsstrategie zusammen. |
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