Die Geschäftsführer:innen haben in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines/einer ordentlichen Geschäftsmannes/frau anzuwenden. Sofern sie ihre Obliegenheiten verletzen, haften sie der Gesellschaft gegenüber für den entstandenen Schaden. In diesem Seminar werden Sie für die D&O-, Vermögensschadensversicherung aber auch ergänzende Rechtsschutzversicherungen sensibilisiert und systematisch über die relevanten Organhaftungen sowie das Konzept und die Wirkungsweise des Versicherungsschutzes informiert. Wie Sie Unternehmensleiter:innen und Vorstände wirksam absichern, vermittelt dieses Training anhand vieler Beispiele.
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