Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) hat die Bundesregierung (18. Legislaturperiode) die umfassendste Reform der bAV seit Einführung des Betriebsrentengesetzes 1974 auf den Weg gebracht. Das Gesetz, das zum 01.01.018 in Kraft tritt, zielt darauf ab, die betriebliche Altersversorgung insbesondere auch in kleinen und mittleren Unternehmen stärker zu verbreiten. Wesentliches Element ist das Sozialpartnermodell, das erstmalig eine reine Beitragszusage ermöglicht, und künftig neben die bisherige bAV tritt.
Sie erhalten in diesem Seminar einen intensiven Einblick über den aktuellen Verbreitungsgrad der betrieblichen Altersversorgung in kleinen und mittleren Unternehmen, der Intention des Gesetzgebers und den wesentlichen Inhalten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG). Sie lernen alle wichtigen arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Neuerungen in der betrieblichen Altersversorgung sowie die wesentlichen Inhalte des „Sozialpartnermodells“ kennen.
Sie:
Allgemeine Einführung ins ThemaIntention und Ziele des Gesetzgebers
Die steuer-, arbeits- und sv-rechtlichen Regelungen des BRSG im Allgemeinen
Die Regelungen des "Sozialpartnermodells" im Speziellen
Bewährte Gestaltungsmöglichkeiten für die Belegschaftsversorgung in der bAV I
am "BRSG"-Fallbeispiel
Makler mit Kenntnissen der betrieblichen Altersversorgung (bAV)
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