Die Abfindung von Versorgungsanwartschaften ist ein Bedürfnis vieler Arbeitgeber. Welche rechtlichen Möglichkeiten eröffnet das Gesetz bzw. welche Grenzen zieht das Gesetz (§ 3 BetrAVG). Ein Schwerpunkt ist die praktische Umsetzung der Abfindung von Versorgungsanwartschaften. Unter anderem wird darauf eingegangen, wie konkret bestimmt wird, ob eine sogenannte „Bagatell-Anwartschaft“ vorliegt.
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