MaBV. Weiterbildung

Weiterbildungspflicht Immobilienmakler und Weiterbildungspflicht Immobilienverwalter

Mit Inkrafttreten der vierten Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) am 1. August 2018 wurde eine Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler- und Verwalter eingeführt. Gem. § 34 c GewO müssen sich Makler, WEG- und Immobilienverwalter in einem Umfang von 20 Stunden innerhalb von 3 Kalenderjahren fortbilden. Die Weiterbildung muss dokumentiert und ggf. können Gewerbeaufsichtsamt oder die Industrie- und Handelskammern die Nachweise proaktiv anfordern.

Gerne haben wir das passende Angebot für Sie – unser MaBV.Weiterbildung.Paket 

Unser MaBV. Weiterbildung. Paket – maßgeschneidert für Sie! Entdecken Sie Ihre Vorteile

INDIVIDUELL

Selbstlernprogramme oder Lernvideos frei kombinierbar

EFFIZIENT

Erfüllung der Weiterbildungspflicht mit wenig Aufwand & Kosten

FLEXIBEL

kurze Lerneinheiten oder mehrstündige Lernprogramme. Unterbrechungen möglich

RENTABEL

Ersparnis von bis zu 50% gegenüber Einzelbuchungen

NACHHALTIG

keine Reisen und selbstbestimmt in den Alltag integrierbar

TRANSPARENT

Einblick in Lernfortschritt und absolvierte Weiterbildungszeit

Die DMA unterstützt Sie bei der Erfüllung der gesetzlichen Weiterbildungsverpflichtung

Dafür haben wir ein System entwickelt in dem Lernprogramme & Lernvideos flexibel und ortsunabhängig genutzt werden können. So einfach funktioniert unser System zur Erfüllung der MaBV Weiterbildungszeit:

AUSWÄHLEN

Sie wählen die gewünschten Inhalte aus

ÜBERBLICK

Jederzeit Zugriff auf Ihre erreichte Bildungszeit

DOKUMENTATION

Nach Beendigung erhalten Sie ein MaBV-konformes Zertifikat

Welche Lerninhalte stehen zur Verfügung?

Die Teilnehmer erhalten Zugangsdaten zur DMA eLearning @kademie und stellen sich nach Bedarf die Online-Lerninhalte individuell zusammen. Es kann aus Selbstlernprogrammen (Web-Based-Trainings) und Lernvideos bis zum gebuchten Stundenkontingent frei gewählt werden.

Die Lerninhalte orientieren sich an der Anlage 1 der Makler- und Bauträgerverordnung – MaBV. So werden Inhalte zu Grundlagen des Immobilienmarktes, rechtliche Grundlagen und Besonderheiten sowie die Bereiche Immobilienbewertung und -finanzierung abgedeckt.

Wie lange ist der Zugang zu den Lerninhalten möglich?

Der Zugang zu den Lerninhalten ist immer bis 31.12. des gebuchten Jahres möglich - unabhängig vom Zeitpunkt der Buchung. Jährlich zum 31.12. wird der Lernstand des abgelaufenen Jahres dokumentiert und bei allen Lernmedien für das neue Kalenderjahr auf Null zurückgesetzt.

Gibt es einen Überblick über die Bildungszeit?

Die Teilnehmer haben jederzeit einen Überblick über die bereits erworbene Bildungszeit. Diese wird in übersichtlichen Grafiken dargestellt.

Wird die Weiterbildungszeit dokumentiert?

Sobald das gebuchte Stundenkontingent erreicht ist, wird der Zugriff auf weitere Lerninhalte gesperrt und die Teilnehmer erhalten ein Zertifikat über die absolvierte Weiterbildung. Am Ende des Kalenderjahres wird die absolvierte Weiterbildungszeit gespeichert und archiviert. Das neue Kalenderjahr beginnt bei einem offenen Soll von 20 Stunden.

Gibt es Inhouse-Lösungen mit eigenem Bildungskatalog?

Auf Wunsch wird Inhouse-Kunden ein eigener Katalog in der Online-Lernplattform mit eigenem Layout eingerichtet. Es können dabei das Logo sowie die Farbwerte des Corporate Designs des Auftraggebers übernommen werden.

Hinweis: Es kann nur die Lernplattform, nicht jedoch die diversen Lerninhalte und -programme gebrandet werden können.

Zudem gibt es hier dann die Möglichkeit, dass eine zentrale Stelle des Auftraggebers die Rechte erhält, den Bearbeitungsstand der Lernmedien seiner Mitarbeiter und Vertriebspartner einzusehen und kann somit steuernd eingreifen, wenn z.B. einzelne Mitarbeiter die geforderte Weiterbildungszeit voraussichtlich nicht erreichen.

Sprechen Sie uns zur Erstellung eines Inhouse-Angebotes mit mehreren Lizenzen gern an!

Was gibt es über die Umsetzung der Weiterbildungspflicht nach § 34c Abs. 2a GewO und § 15b MaBV noch zu wissen?

Die Fortbildungspflicht betrifft Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter. Zudem gilt sie auch für alle bei ihnen beschäftigten Personen, die an der Immobilienvermittlung oder Immobilienverwaltung mitwirken.

Immobilienmakler und als Immobilienverwalter sind gemäß der Gewerbeordnung § 34c verpflichtet sich in einem Umfang von 20 Stunden innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren weiterzubilden. Wer gleichzeitig als Wohnimmobilienverwalter tätig ist, muss sich zusätzlich in diesem Bereich weiterbilden – also 20 Stunden als Makler, 20 Stunden als Verwalter.

Es besteht eine Informationspflicht gegenüber Kunden, beziehungsweise Auftraggebern. Der Nachweis der Weiterbildung ist der Behörde auf Anforderung nachzuweisen und sie ist fünf Jahre aufzubewahren. (Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Weiterbildungsmaßnahme durchgeführt wurde).

Auf der Suche nach einer Unternehmenlösung?

Das MaBV. Weiterbildung. Paket können wir auch in Ihrem Unternehmen implementieren. Mit unserem Angebot machen Sie Ihr Unternehmen zukunftsfähig. Kontaktieren Sie uns gerne für ein individuelles Angebot.

Kontaktanfrage

Kontaktanfrage

Sie haben noch Fragen zum MaBV. Weiterbildung. Abo. der Deutschen Makler Akademie?

Wir sind gerne persönlich für Sie da. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail.

Ansprechpartner:in
Michael Lippmann Seminarmanagement Deutsche Makler Akademie
Michael Lippmann 0921 75758 664