Fördermöglichkeiten für Ihre berufliche Weiterbildung

Bleiben Sie wettbewerbsfähig und nutzen Sie die Förderprogramme der Länder

Kontinuierliche Weiterbildung ist ein Qualitätsmerkmal – kostet aber auch Geld. Nutzen Sie deshalb die Fördermöglichkeiten für Ihre berufliche Weiterbildung.

Berufliche Weiterbildung ist ein wichtiger Erfolgsfaktor des Standortes Deutschland und wichtig für Ihre berufliche Zukunft. Als finanzielle Unterstützung können Sie Förderprogramme von Bund und Ländern in Anspruch nehmen. Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, Förderungen für eine berufliche Weiterbildungen zu erhalten.

Welche der Fördermöglichkeiten für Sie möglich ist, hängt von der jeweiligen Maßnahme (Seminar, Lehrgang) und den jeweiligen Förderbedingungen ab. Wir als Deutsche Makler Akademie (DMA) unterstützen Sie gerne dabei!

Erhalten Sie hier einen Überblick zu Fördermöglichkeiten oder Zuschüssen für Ihre berufliche Weiterbildung durch Bund, Länder und Europäischer Union

 

Baden-Württemberg

100% Förderung durch die Agentur für Arbeit

Förderung nach AZAV für den Online-Lehrgang zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung gemäß §34d GewO Geprüfte/r Versicherungsfachmann/-frau IHK I Infos>

ESF-Plus Förderung

Kunden mit Wohnsitz in Baden-Württemberg werden mit einem Zuschuss von bis zu 70% belohnt! Diese Förderung steht für fast alle Seminare zur Verfügung, die bis einschließlich 31. August 2024 stattfinden.

Dabei gilt: Die Mittel sind begrenzt. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt direkt durch die Deutsche Makler Akademie (DMA) nach dem Eingang der Anmeldung. Deshalb: Schnell sein lohnt sich! Erfüllt der/die Teilnehmer*in die Voraussetzungen, wird die Fördersumme direkt von seiner Teilnahmegebühr abgezogen.

Höhe der Förderung:

  • 30% der Seminarkosten für Teilnehmer < 55 Jahre
  • 70% der Seminarkosten für Teilnehmer > 55 Jahre
  • 70% der Seminarkosten für Teilnehmer ohne abgeschlossene Berufsausbildung

Weitere Informationen zur ESF-Plus Förderung finden Sie hier> 
Broschüre>

Bayern

Das Bundesland Bayern bietet leider keine länderspezifischen Förderprogramme an.

100% Förderung durch die Agentur für Arbeit

Förderung nach AZAV für den Online-Lehrgang zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung gemäß §34d GewO Geprüfte/r Versicherungsfachmann/-frau IHK I Infos>

Berlin

Das Bundesland Berlin bietet leider keine länderspezifischen Förderprogramme an.

Mit dem bundesweiten Programm Bildungsprämie bekommen Sie bis zu 50 Prozent der Kosten, maximal 500 € Ihrer Weiterbildung erstattet. Der Gutschein aus der Bildungsprämie kann jährlich neu in Anspruch genommen werden und muss vor Weiterbildungsbeginn beantragt werden. Der Bund will damit die Bereitschaft stärken, sich beruflich weiterzuentwickeln.

100% Förderung durch die Agentur für Arbeit

Förderung nach AZAV für den Online-Lehrgang zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung gemäß §34d GewO Geprüfte/r Versicherungsfachmann/-frau IHK I Infos>

Brandenburg

Das Land Brandenburg verfolgt mit seinem Förderprogramm Bildungsscheck das Ziel, Beschäftige neu oder weitergehend zu qualifizieren. Aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Brandenburg werden mit dem Bildungscheck zahlreiche Weiterbildungen für Kunden mit Wohnsitz in Brandenburg mit einem Zuschuss von bis zu 70% bezuschusst!

Auch berufsabschlussbezogene Qualifikationen sind förderfähig, wenn keine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Meister-BAföG) möglich ist. Die Antragsstellung muss mindestens sechs Wochen vor Beginn der Weiterbildung erfolgen und ist zweimal pro Kalenderjahr möglich. Vor Zustimmung der Bewilligungsstelle ILB dürfen keine Verträge verbindlich abgeschlossen werden. Nach bestandenem Lehrgang bekommt der Absolvent seinen Zuschuss direkt von der ILB gutgeschrieben.

100% Förderung durch die Agentur für Arbeit

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Bremen

Das Bundesland Bremen bietet leider keine länderspezifischen Förderprogramme an. Mit dem bundesweiten Programm Bildungsprämie bekommen Sie bis zu 50 Prozent der Kosten, maximal 500 € Ihrer Weiterbildung erstattet. Der Gutschein aus der Bildungsprämie kann jährlich neu in Anspruch genommen werden und muss vor Weiterbildungsbeginn beantragt werden. Der Bund will damit die Bereitschaft stärken, sich beruflich weiterzuentwickeln.

100% Förderung durch die Agentur für Arbeit

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Hamburg

Der Hamburger Weiterbildungsbonus fördert berufliche Weiterbildung. Die Förderhöhe variiert je nach Art der Fortbildung und persönlichem Profil der Antragsteller. Deshalb lassen Sie sich vom Team des Hamburger Weiterbildungsbonus beraten. Die Hotline ist 040 / 21 112 536. Informationen zum Antragsverfahren und den Fördermöglichkeiten erhalten Sie unter https://www.zwei-p.org/weiterbildungsbonus/

100% Förderung durch die Agentur für Arbeit

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Hessen

Das Bundesland Hessen bietet leider keine länderspezifischen Förderprogramme an. Mit dem bundesweiten Programm Bildungsprämie bekommen Sie bis zu 50 Prozent der Kosten, maximal 500 € Ihrer Weiterbildung erstattet. Der Gutschein aus der Bildungsprämie kann jährlich neu in Anspruch genommen werden und muss vor Weiterbildungsbeginn beantragt werden. Der Bund will damit die Bereitschaft stärken, sich beruflich weiterzuentwickeln.

100% Förderung durch die Agentur für Arbeit

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Mecklenburg-Vorpommern

Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern bietet leider keine länderspezifischen Förderprogramme an. Mit dem bundesweiten Programm Bildungsprämie bekommen Sie bis zu 50 Prozent der Kosten, maximal 500 € Ihrer Weiterbildung erstattet. Der Gutschein aus der Bildungsprämie kann jährlich neu in Anspruch genommen werden und muss vor Weiterbildungsbeginn beantragt werden. Der Bund will damit die Bereitschaft stärken, sich beruflich weiterzuentwickeln.

100% Förderung durch die Agentur für Arbeit

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Niedersachsen

Wer in einem niedersächsischen Unternehmen beschäftigt ist, kann sich mithilfe seines Arbeitgebers und der NBank günstiger weiterbilden. Die Anmeldung zum Förderprogramm „Weiterbildung in Niedersachsen“ (WiN) erfolgt dabei über das Unternehmen. Die Antragsstellung durch den Arbeitgeber erfolgt online und muss vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der NBank vorliegen. Zu beachten ist, dass eine verbindliche Anmeldung erst nach der Zuschuss-Bewilligung der NBank erfolgen darf, um von der Förderung zu profitieren.

Von WiN profitieren Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer. Das Programm zielt auf Beschäftigte aus kleinen und mittleren niedersächsischen Unternehmen sowie Betriebsinhaber von Kleinstunternehmen, die weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigen. WiN wird aus Landesmitteln und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert.

100% Förderung durch die Agentur für Arbeit

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Nordrhein-Westfalen

Mit dem Bildungsscheck bietet das Land Nordrhein-Westfalen eine Möglichkeit, Weiterbildungen zur fachlichen Qualifizierung fördern zu lassen und sich beruflich weiterzuentwickeln.

Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben. Anlaufstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, Volkshochschulen oder auch Weiterbildungs-Netzwerke. In einer kostenlosen Beratung wird zu den persönlichen Voraussetzungen für die Förderung informiert. Den Bildungsscheck NRW können Personen erhalten, die sozialversicherungspflichtig in Nordrhein-Westfalen beschäftigt sind, mit Ausnahme Beschäftigter im öffentlichen Dienst und Selbstständiger.

Die Beschäftigten können einen Zuschuss von 50 Prozent zu den Ausgaben erhalten, maximal einen Zuschuss von 500 €. Alle zwei Kalenderjahre kann pro Person ein Antrag für einen Bildungsscheck NRW gestellt werden. Finanziert wird das Programm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.

100% Förderung durch die Agentur für Arbeit

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Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz erhalten Sie finanzielle Unterstützung mit dem QualiScheck, um Ihre berufliche Zukunft durch Weiterbildung zu verbessern. Die Förderung durch den Europäischen Sozialfonds macht es möglich. Eine Weiterbildung kann pro Kalenderjahr und Teilnehmer mit 60 Prozent (maximal bis zu einem Betrag von 600 Euro) gefördert werden.

Ein ausgefüllter und unterschriebener Antrag muss bis spätestens zwei Monate vor dem Beginn der Weiterbildung bei der Förderstelle eingegangen sein. Nach Erhalt des QualiSchecks sowie des Erstattungsantrages kann sich der Bildungsinteressierte für die auf dem QualiScheck genannte Weiterbildung anmelden. Die Ausstellung des QualiSchecks erfolgt durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV).

100% Förderung durch die Agentur für Arbeit

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Saarland

Das Saarland gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds fördert die Weiterbildung von Mitarbeitern kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), indem es die Kosten für Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen bezuschusst. Ziel ist es, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit saarländischer KMUs zu erhalten.

Der Zuschuss kann pro Teilnehmer und Weiterbildungsmaßnahme bis zu 50 Prozent, aber maximal 2.000 Euro (ohne MwSt.) betragen. Gefördert werden Beschäftigte kleiner und mittlerer Unternehmen (mit weniger als 250 Mitarbeitern und mit Ausnahme des Öffentlichen Dienstes), die ihren Sitz im Saarland haben.

Die Förderung beantragt das Unternehmen bei der zuständigen KdW-Servicestelle. Der Beihilfe-Antrag muss mindestens drei Arbeitstage vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme eingereicht sein.

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Sachsen

Der „Weiterbildungsscheck – individuell“ für das Bundesland Sachsen richtet sich an Beschäftigte, Auszubildende und Berufsfachschüler (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr), Wiedereinsteiger und Berufsrückkehrer (z. B. arbeitslose Nichtleistungsempfänger), die sich beruflich weiterbilden möchten und ihren Hauptwohnsitz in Sachsen haben.

Dabei werden bis zu 80 Prozent der Weiterbildungskosten durch einen Zuschuss gefördert. Vor der Anmeldung muss bei der Sächsischen AufbauBank (SAB) ein Antrag gestellt werden. Erfolgt die Anmeldung des Beschäftigten vor der Genehmigung des Antrages, so trägt er das Risiko, ob der Weiterbildungsscheck genehmigt wird. Der Beginn der Weiterbildung muss nach Erhalt des Zuwendungsbescheides innerhalb von sechs Monaten erfolgen. 

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Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt erhalten Sie finanzielle Unterstützung durch das Programm Weiterbildung direkt, um Ihre berufliche Zukunft durch Weiterbildung zu verbessern. Ermöglicht wird diese Förderung durch den Europäischen Sozialfonds und die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Es werden Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen monatlichen Bruttogehalt unter 4575€ und Arbeitslose ohne Anspruch auf Leistungen nach SGB II bzw. SGB III gefördert. Bei Zusatzqualifikationen werden volljährige Auszubildende in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen und volljährige Schüler in schulischen Berufsausbildungsgängen von Berufsfachschulen gefördert. Der Zuschuss ist nach dem Einkommen gestaffelt.

Der Weiterbildungsinteressierte muss den vollständigen Antrag formgebunden bei der Förderservice GmbH der Investitionsbank Sachsen-Anhalt stellen, fristgerecht min. 6 Wochen vor Beginn der Weiterbildung. Eine Anmeldung dazu darf erst danach erfolgen. Der Antrag kann unter https://www.ib-sachsen-anhalt.de/privatpersonen/weiterbilden/weiterbildung-individuell heruntergeladen werden. Dort ist auch eine kostenlose telefonische Beratungshotline angegeben.

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Schleswig-Holstein

Einen finanziellen Anreiz zur beruflichen Weiterbildung bietet der Weiterbildungsbonus von Schleswig-Holstein. Beschäftigte, Auszubildende, Inhaber von Kleinstbetrieben sowie Freiberufler werden in Verbindung mit Ihrem Unternehmen und dem Europäischen Sozialfonds finanziell bezuschusst.

Gefördert werden Beschäftigte, Auszubildende, Inhaber von Kleinstbetrieben und Freiberufler. Eine Weiterbildung kann pro Seminar und Teilnehmer mit 50 Prozent (maximal bis zu einem Betrag von 2000 Euro) gefördert werden.

Der Weiterbildungsinteressierte muss den vollständigen Antrag rechtzeitig bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein zur Entscheidung einreichen. Der Antrag kann bei der Investitionsbank angefordert oder auf deren Internetseite heruntergeladen werden.

100% Förderung durch die Agentur für Arbeit

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Thüringen

In Thüringen erhalten Sie finanzielle Unterstützung mit dem Weiterbildungsscheck, um Ihre berufliche Zukunft durch eine Weiterbildung zu verbessern. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaats Thüringen.

Alle zwei Kalenderjahre kann pro Person ein Antrag für einen Weiterbildungsscheck gestellt werden. Der maximale Zuschuss beträgt 500 Euro. Unterstützung erhalten sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen zwischen 20.000 und 40.000 Euro (bei gemeinsam Veranlagten zwischen 40.000 und 80.000 Euro). Ausgenommen sind Beschäftigte oder Bedienstete juristischer Personen des öffentlichen Rechts.

Der Weiterbildungsinteressierte muss den vollständigen Antrag rechtzeitig bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaates Thüringen mbH (GFAW) einreichen. Der Antrag kann im Internet unter https://www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de/ heruntergeladen werden. Es gibt auch eine kostenlose, telefonische Beratungshotline.

100% Förderung durch die Agentur für Arbeit

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