Spezial-Seminar: Gestaltungsmöglichkeiten der Versorgungsordnung
Spezial-Seminar: Gestaltungsmöglichkeiten der Versorgungsordnung

Spezial-Seminar: Gestaltungsmöglichkeiten der Versorgungsordnung

Einführung und Änderung von Versorgungsplänen - mit Herrn Dr. Langohr-Plato

Termine

599 € MwSt.-frei

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Bildungszeit

6h

Preis auf Anfrage

Die individuelle Unternehmenslösung für Ihre Mitarbeiter

  • Individuell – Schulung nach Ihrem Bedarf
  • Flexibel – Vor Ort oder online
  • Lohnend – Kostenvorteil ab 5 Personen
  • Passend – Maßgeschneidertes Angebot für Ihr Team

Eine Versorgungsordnung oder Betriebsvereinbarung zur Durchführung einer bAV ist für jeden Durchführungsweg als arbeitsvertragliche Grundlage erforderlich. In diesem Seminar werden die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Einführung und Änderung von Versorgungsplänen aufgezeigt. Sie erfahren die Unterschiede bei individual- und kollektivrechtlich begründeten Zusagen mit zwingenden bzw. notwendigen Regelungsinhalten und lernen die Abgrenzung der einzelnen Zusagearten. Am Ende des Seminars verfügen Sie über professionelle Beratungsansätze für die Praxis.

Ziele / Nutzen

Sie...

  • erhalten professionelle Beratungsansätze für die Praxis, 
  • lernen die Unterschiede und Abgrenzung der individual- und kollektivrechtlich begründeten Zusagen bei Versorgungsplänen kennen, 
  • verinnerlichen professionelle Beratungsansätze für die Praxis und können künftig noch sicherer agieren.

Inhalte

  • Einführung von Versorgungsplänen  
  • Unterschiede bei individual- und kollektivrechtlich begründeten Zusagen  
  • Zwingende Inhalte arbeitsvertraglicher Regelungen 
  • Besonderheiten bei Nichtanwendbarkeit des BetrAVG bzw. einzelner Vorschriften daraus  
  • Abänderung bestehender Versorgungspläne  
  • Gestaltungsfreiheiten und -möglichkeiten des Arbeitgebers:  
      Schließung des Versorgungswerkes, Widerruf, Neuordnung 

Referent:innen

  • Dr. Uwe Langohr-Plato

    Rechtsanwalt, Lehrbeauftragter der TH Köln für betriebliche Altersversorgung, (Gast-)Mitgied im Fachausschuss Arbeitsrecht der aba, Fachbuchautor 

    Kurz-Vita 

    Dr. Uwe Langohr-Plato, geb. am 09.06.1960, ist seit April 1988 beim Amts- und Landgericht Köln niedergelassener Rechtsanwalt. Dr. Uwe Langohr-Plato verfügt über eine über knapp 30-jährige Berufserfahrung als Syndikus und Geschäftsführer im Bereich der betrieblichen Altersversorgung spezialisierter Unternehmensberatungsgesellschaften. Sein Spezialgebiet ist die Rechts- und Unternehmensberatung in allen arbeits- und steuerrechtlichen Fragen der betrieblichen Altersversorgung.Daneben ist er als Autor diverser Kommentare und Fachbücher zur Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung und zum Betriebsrentenrecht, durch zahlreiche arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Veröffentlichungen in der Fachpresse sowie durch vielfältige Referenten- und Dozententätigkeit auf Kongressen, Seminaren und Schulungsveranstaltungen bekannt geworden. So ist er u.a. als Lehrbeauftragter an der TH Köln, als Dozent an der Deutschen Makler Akademie (DMA) sowie im Fachausschuss Arbeitsrecht der Arbeitsgemeinschaft Betriebliche Altersversorgung (aba) tätig.

Sie haben Fragen?

Daniela Bönisch - Seminarmanagement DMA

Daniela Bönisch

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