Mittlerweile ist der Irrglaube verbreitet, Schönheitsreparaturen könnten bei Wohnraummietverhältnissen nicht mehr wirksam vereinbart werden. Das ist jedoch ein Trugschluss und so nichtzutreffend.
In diesem Seminar klären wir wesentliche Fragen rund um das Thema Schönheitsreparaturen.
So ist zu erörtern, wie der Begriff überhaupt definiert wird und von wem die Schönheitsreparaturen zu tragen sind.
Auch die Frage nach der wirksamen Vereinbarung im Mietvertrag ist ausschlaggebend. Wir besprechen verschiedene Klauseln wie zum Beispiel die Quotenklausel oder die Fachmannklausel, sprechen über das Anmieten einer unrenovierten Wohnung und die Rechtsprechungswende.
Darüber hinaus erhalten Sie einen überblick über die derzeit wirksamen und unwirksamen Formularklauseln sowie entsprechende Literaturempfehlungen.