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Die individuelle Unternehmenslösung für Ihre Mitarbeiter
Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) regelt die Kapitalanlagemöglichkeiten der Versicherungsunternehmen. Die Anlagen sollen sicher, ertragsreich und breit gestreut sein. Doch je nach Versicherer können sich im Rahmen der VAG-konformen Anlagepolitik Differenzierungen aufzeigen. Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit arbeiten ein Stück weit anders als öffentliche Versicherer oder Aktiengesellschaften. Hier kann sich ein Blick in die Bilanzen und deren Anhänge lohnen. Zeigen sich doch hier Chancen und Risiken der Kapitalanlagen und die Höhe der stillen Reserven, die gerade in einer langen Niedrigzinsphase einen wichtigen Puffer darstellen können.
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Versicherungsfachmann
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