Krankenversicherung: Haftung - Versicherungsmakler müssen auch zum Tarifwechsel beraten

  • Konzept

    Versicherungsmakler:innen haften für ihr Tun aus der Vermittlungstätigkeit, welche auch die Beratung einschließt. Ein weiteres Haftungspotential ergibt sich auf eine Beratung, die geschuldet, aber nicht erbracht wird. Speziell das Haftungsrisiko aufgrund Unterlassens wird häufig völlig unterschätzt. Der Tarifwechsel in der PKV gehört zu den „Beratungspflichten“ eines/einer Versicherungsmaklers/-in.

  • Inhalte
    • Welcher Versicherungsmakler ist betroffen
    • Wie lässt sich diese Beratungsschuld erbringen, einerseits durch Weiterbildung, andererseits durch Delegieren
    • Haftungsrisiko bei Abgeben der Aufgabe, auf was ist bei der Wahl des Dienstleisters zu achten
    • Haftungsbegrenzung durch Netzwerken
       
  • Teilnahmeinformationen
Web-Code
ON.2377
Preis

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