Vorbereitungslehrgang zum Zertifizierten Verwalter

Zertifizierte Verwalterin / Zertifizierter Verwalter nach § 26a Wohnungseigentumsgesetz

  • Konzept

    Dieser Vorbereitungslehrgang zum  zertifizierten Verwalter nach dem Wohneigentumsgesetz vermittelt die allgemeinen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Grundlagen für Wohnimmobilienverwalter und bereitet auf die Zertifikatsprüfung vor. Er richtet sich an alle Einsteiger, Aufsteiger, Neueinsteiger und „alte Hasen“. Sie alle sind verpflichtet, ab dem 01.12.2022 die Zertifizierung nachzuweisen, sobald diese Eigentümerversammlungen leiten oder Entscheidungen für die WEG auch außerhalb von Versammlungen treffen. Das können sie mit dem Erwerb dieses Zertifikats durch Ablegen der IHK-Prüfung zum Zertifizierte Verwalterin / Zertifizierter Verwalter nach § 26a Wohnungseigentumsgesetz. Der von der Wohnungseigentumsgemeinschaft beauftragte Verwalter muss durch Vorlage des sogenannten „Sachkundenachweises“ nachweisen, über die qualitativen Fertigkeiten (Sach- und Fachkunde) eines „zertifizierten Verwalters“ zu verfügen. Ausnahmen gibt es nur für kleine Wohnungseigentumsgemeinschaften (wenn bis zu acht Sondereigentumsrechte bestehen) oder bei Wohnungseigentumsgemeinschaften, die auf die Bestellung eines „zertifizierten Verwalters“ verzichten.

    Dieser Lehrgang bietet eine gründliche Vorbereitung auf die Zertifikatsprüfung für Wohnimmobilienverwalter. Er bildet alle ab Dezember 2022 geltenden Prüfungsgegenstände ab. Dazu gehören die Grundlagen der Immobilienwirtschaft, rechtliche Grundlagen der Wohnimmobilienverwaltung, kaufmännische Grundlagen für den Verwalter und technische Grundlagen der Immobilien. Die Prüfungsgegenstände orientieren sich an den Sachgebieten, die auch Gegenstand der Weiterbildungspflicht für Verwalter nach § 34c Abs. 2a der Gewerbeordnung und in Anlage 1 zur Makler- und Bauträgerverordnung niedergelegt sind. In Anlage 1 der Verordnung sind die Themen, auf die sich Verwalter für die Prüfung zum zertifizierten Verwalter vorbereiten müssen, im Einzelnen aufgelistet. 

    Hintergrund zur Einführung des zertifizierten Verwalters ist, dass man damit das Berufsbild der Verwalter/innen stärken möchte. Daher hat der Gesetzgeber im Zuge der WEG-Reform den Rechtsanspruch von Wohnungseigentümer/innen verankert, die Verwaltung an eine sach- und fachkundige Person zu übertragen. Die Einführung dieser Qualitätssicherungsmaßnahme für WEG-Verwalter/innen ist auch eine Stärkung des Verbraucherschutzes vor dem Hintergrund der erweiterten Befugnisse von WEG-Verwalter/innen, die mit der WEG-Novelle einhergehen.

  • Inhalte

    - Grundlagen der Immobilienwirtschaft 
                            Die Immobilienwirtschaft in Deutschland 
                            Umweltschutz und Energieeffizienz bei Immobilien 
                            Bauzeichnungen, Baubeschreibungen von Immobilien 
                            Versicherungen im Immobiliensektor 


    - Rechtliche Grundlagen der Immobilienverwaltung 
                            Das Wohneigentumsgesetz 
                            Berufsrecht der Verwalter 
                            Bürgerliches Recht 
                            Grundbuchrecht 
                            Heizkosten- und Trinkwasserverordnung 
                            Energierecht 


    - Kaufmännische Grundlagen 
                            Buchführungsvorschriften 
                            Rechnungslegungsvorschriften 
                            Jahresabrechnung 
                            Wirtschaftsplan 
                            Umlagen 

    - Technische Grundlagen 
                            Haustechnik 
                            Baumaterialien 
                            Gebäudesanierung 
                            Dokumentation 
                            Fördermöglichkeiten

  • Teilnahmeinformationen
Web-Code
IM.1016
Preis

1.200,00 € MwSt.-frei

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