Die wirtschaftliche Besicherung für Beamte, Richter und Berufssoldaten erfolgt durch den jeweiligen Dienstherrn. Sie umfasst vor allem die Zahlung von Ruhegehältern wegen Erreichen der Altersgrenzen oder wegen Dienstunfähigkeit, sowie von Leistungen an Hinterbliebene.
Der Verlust der Arbeitsfähigkeit, vor der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit, kann zu einer Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung durch den Dienstherrn führen. Aufgrund dieser Besonderheit und der unterschiedlichen Definition der Dienstunfähigkeit zur Berufsunfähigkeit / Erwerbsminderung in der gesetzlichen
Rentenversicherung, sind spezielle Kenntnisse in der Beratung notwendig.
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