Die Alters- und Hinterbliebenenabsicherung der Beamten, Richter und Berufssoldaten erfolgt durch den jeweiligen Dienstherrn und umfasst vor allem die Zahlung von Ruhegehältern wegen Erreichen der Altersgrenzen oder wegen Dienstunfähigkeit, sowie von Leistungen an Hinterbliebene. Ein Beamter, der wegen Dienstunfähigkeit nach den
Regeln des Beamtengesetzes in den Ruhestand versetzt wurde, muss nach den Regeln der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht berufsunfähig sein. In diesem Seminar werden Ihnen die Unterschiede einer Dienstunfähigkeit zu einer Berufsunfähigkeit und die Stolpersteine einer DU-Klausel aufgezeigt. Welche Haftungsfragen resultieren daraus für sie als Makler? Erarbeiten Sie sich an zwei Tagen einen praxisnahen Einstieg in
eine attraktive Zielgruppe.
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