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Anmelde- und Teilnahmebedingungen für Bildungsangebote
Die Deutsche Makler Akademie gGmbH erbringt Ihnen gegenüber ihre Leistungen auf Grundlage nachfolgender Anmelde- und Teilnahmebedingungen für Bildungsangebote, die mit Ihrer Anmeldung verbindlich gelten.

1. Anmeldung
Bitte melden Sie sich rechtzeitig mit Ihren vollständigen Angaben an (Name des Teilnehmers, Firmenanschrift bzw. Rechnungsanschrift, Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse). Ihre Anmeldung ist verbindlich und wird in der Reihenfolge des Eingangs von uns gebucht. Sollte die Veranstaltung ausgebucht sein, melden wir uns umgehend bei Ihnen, ansonsten senden wir Ihnen Ihre persönliche Anmeldebestätigung mit Informationen zum Veranstaltungsort zu. Die Rechnung erhalten Sie mit separater Post.

Die Teilnehmergebühr beinhaltet die Kosten der Veranstaltung, Arbeitsmaterialien, Mittagessen und Kaffeepausen während der Seminarzeiten.

Soweit es in den entsprechenden Seminarbeschreibungen keine anderweitigen Regelungen gibt, verstehen sich die Preise und Gebühren der Deutsche Makler Akademie zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2. Prüfungsanmeldung
Die Anmeldung zu der Prüfung erfolgt durch die Teilnehmer. Es gelten die Anmeldebedingungen der für den Teilnehmer zuständigen Industrie- und Handelskammer.

3. Zahlungsbedingungen
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Rechnung über die entsprechende Teilnahmegebühr. Die Zahlung gemäß Rechnung, muss rechtzeitig, d.h. spätestens 3 Werktage vor Seminarbeginn erfolgen. Maßgeblich ist das Datum des Zahlungseingangs auf dem angegebenen Bankkonto der Deutsche Makler Akademie.

3.1 Zahlungsbedingungen: Sonderregelung Basisqualifikation
Nach erfolgter Anmeldung wird zunächst die erste Rate in Höhe von 750,- EUR in Rechnung gestellt. Diese ist rechtzeitig, d.h. spätestens 3 Werktage vor Beginn des ersten Moduls zu zahlen. Die Rechnungsstellung des Restbetrages erfolgt im Anschluss an das erste Modul. Der Restbetrag ist rechtzeitig, d.h. spätestens 3 Werktage vor Beginn des zweiten Moduls zu zahlen. Maßgeblich ist jeweils das Datum des Zahlungseingangs auf dem angegebenen Bankkonto der Deutsche Makler Akademie.

3.2 Zahlungsbedingungen: Sonderregelung Beratungskompetenz Gütesiegel
Nach erfolgter Anmeldung wird zunächst die erste Rate in Höhe von 1000,- EUR in Rechnung gestellt. Diese ist rechtzeitig, d.h. spätestens 3 Werktage vor Beginn des ersten Moduls zu zahlen. Die Rechnungsstellung des Restbetrages in Höhe von 700,- EUR + 100,- EUR Prüfungsgebühr (zzgl. Mwst.) erfolgt im Anschluss an das erste Modul. Der Restbetrag ist rechtzeitig, d.h. spätestens 3 Werktage vor Beginn des zweiten Moduls zu zahlen. Maßgeblich ist jeweils das Datum des Zahlungseingangs auf dem angegebenen Bankkonto der Deutsche Makler Akademie.

3.3 Zahlungsbedingungen: Sonderregelung Geprüfte/-r Makler/in
Im Rahmen der Ausbildung zum/zur „Geprüften Makler/in“ werden vier Raten fällig. Nach erfolgter Anmeldung wird zunächst die erste Rate in Höhe von 825,- EUR in Rechnung gestellt. Diese ist rechtzeitig, d.h. spätestens 3 Werktage vor Beginn des ersten Moduls zu zahlen. Die Rechnungsstellung der zweiten bis dritten Rate in Höhe von jeweils 825,- EUR erfolgt nach dem ersten bzw. zweiten Modul, die Rechnungsstellung der vierten Rate in Höhe von 825,-EUR+ 250,- EUR Prüfungsgebühr (zzgl. Mwst.) erfolgt vor dem letzten Modul. Die Raten sind rechtzeitig, d.h. spätestens 3 Werktage vor Beginn des jeweiligen Moduls zu zahlen. Maßgeblich ist jeweils das Datum des Zahlungseingangs auf dem angegebenen Bankkonto der Deutsche Makler Akademie.

3.4 Zahlungsfrist
Bei Nichteinhaltung einer Zahlungsfrist ist die Deutsche Makler Akademie berechtigt, den Teilnehmer von dem jeweiligen Seminar auszuschließen, sofern sie nach Ablauf der jeweiligen Zahlungsfrist eine angemessene Nachfrist zur Zahlung gesetzt hat und gegenüber dem Teilnehmer schriftlich erklärt hat, sie werde ihn nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist vom Seminar ausschließen. Die Pflicht zur Zahlung der Kursgebühr bleibt weiterhin bestehen.

4. Absage von Veranstaltungen
Wenn die Veranstaltung aus organisatorischen (z.B. geringe Teilnehmerzahl) oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen (z.B. Erkrankung des Referenten, höhere Gewalt) abgesagt werden muss, werden bereits entrichtete Teilnehmergebühren zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit betreffen, sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Deutsche Makler Akademie vorliegt. Die Deutsche Makler Akademie wird sich jeweils um einen Nachholtermin bemühen.

5. Vertretung / Ersatzteilnehmer
Sie können anstelle des angemeldeten Teilnehmers einen Vertreter zur Veranstaltung senden, ohne dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen. Dies gilt allerdings nur, wenn die gesamte Veranstaltung dann auch vom Vertreter besucht wird. Einzelne Tage zu vertreten, ist nicht möglich.

6. Stornierung
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Dies muss allerdings schriftlich erfolgen. Bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine kostenlose Stornierung möglich. Bis vier Wochen vor der Veranstaltung werden 50 % der Gebühren fällig. Danach und bei Nichterscheinen der Teilnehmer bzw. eines zuvor gemeldeten Vertreters am ersten Seminartag werden 100% der Teilnehmergebühren fällig.

6.1. Stornierung: Sonderregelung zur der Basisqualifikation (Vorbereitungskurs Versicherungsfachmann/-frau)
Bis sechs Wochen vor Beginn der Basisqualifikation ist eine kostenlose Stornierung möglich. Bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird die erste Abschlagszahlung als Stornogebühr sofort fällig. Falls Sie nach dem obligatorischen Einstufungstest im Rahmen der Basisqualifikation den Empfehlungen der Deutsche Makler Akademie zur weiteren modularen Ausbildung nicht folgen wollen und somit den erfolgreichen Ausbildungsabschluss gefährden, kann die Deutsche Makler Akademie im Einzelfall eine weitere Ausbildung ablehnen. Die bereits geleistete Abschlagszahlung kann in diesem Fall nicht zurückerstattet werden. Bei Nichterscheinen der Teilnehmer bzw. eines zuvor gemeldeten Vertreters am ersten Seminartag wird ebenfalls die Abschlagzahlung fällig.

7. Änderungsvorbehalt
Wir sind berechtigt, angemessene inhaltliche und organisatorische Änderungen zur Veranstaltung vorzunehmen, soweit dies den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für den Teilnehmer nicht wesentlich verändert. Die vorgesehenen Referenten können im Bedarfsfall (z.B. Krankheit, Unfall) durch andere, gleichwertig qualifizierte Personen ersetzt werden.

8. Unterrichtsmaterial
Bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen durch den Teilnehmer behält sich die Deutsche Makler Akademie das uneingeschränkte Eigentum an Lehrmaterialien vor. Ein Weiterverkauf der Lehrmaterialien ist nicht zulässig.
Die Lehrmaterialien werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Haftung und Gewähr für Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen.

9. Ausschluss weitergehende Ansprüche
Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Deutsche Makler Akademie vorliegt, ausgeschlossen.

10. Datenschutz
Die Teilnehmerdaten werden zum Zwecke der Kurs- und Prüfungsabwicklung, für Abrechnungszwecke- und Werbezwecken (Informationen über weitere Angebote der Deutsche Makler Akademie) gespeichert. Teilnehmer können der Verwendung zu Werbezwecken widersprechen. Bitte teilen Sie dies schriftlich der Deutsche Makler Akademie mit.

11. Sonstiges
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wiesbaden.

Stand der Bedingungen: März 2009

 
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